Ambulante Hilfen

 

Hilfen nach § 18 Abs. 3,§§ 27–40, §§ 28–35a und §36 SGB VIII

Die Ambulanten Hilfen der Amando Sozialmanagement GbR sind ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot. Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche, die sich in Krisen oder besonderen Problemlagen befinden. Mit unserem Angebot möchten wir vorhandene Ressourcen stärken und im Dialog neue Handlungsalternativen entwickeln.

Dörte Horstmann
Fachbereichsleitung Ambulante Hilfen
doerte.horstmann@amando-verein.de
Telefon: 04402 – 9819631
Mobil: 0173 – 3926058

Unsere Leistungen im Bereich Ambulante Hilfen:

Hilfen zur Erziehung in ambulanter Form sind die am häufigsten eingesetzten erzieherischen Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen und ihre Familien. Wir stehen den Familien in Erziehungsfragen und bei der Organisierung/Strukturierung des Haushaltes zur Verfügung.

Anspruch auf Hilfe zur Erziehung hat / haben der / die Personensorgeberechtigte(n) dann, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des betroffenen jungen Menschen geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).

Der Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche, die eine Unterstützung und Begleitung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen. Im Zentrum stehen Entwicklungsprobleme des Kindes/Jugendlichen und die Unterstützung der Verselbständigung bei Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie. Anfragen zur Erziehungsbeistandschaft erfolgen über das örtlich zuständige Jugendamt

 

Erziehungsbeistandschaft kann z. B. eingesetzt werden bei:

  • Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität, Ängsten, Rückzug, Passivität, Delinquenz
  • Drohender Sucht
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Schulschwierigkeiten, Schulschwänzen
  • Sozialer Isolation
  • Kontaktschwierigkeiten, mangelnder Integration im sozialen Umfeld
  • Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kind/ Jugendlichen
  • Problemen bei der Verselbständigung
  • Psychischer Labilität
  • Vernachlässigungsproblematik
  • Begleitung bei Berufsfindung und Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung bei der Ablösung aus der Jugendhilfe

 

Aufgaben und Ziele von Erziehungsbeistandschaft:

  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung
  • Erhaltung, Stabilisierung und Verbesserung der vorhandenen Ressourcenlage
  • Anbahnung neuer Ansätze zur Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenz
  • Schulung in der Entwicklung neuer Konfliktlösungsstrategien
  • Befähigung des Jugendlichen, zukünftige Hilfen in einer eigenständigen Form einzufordern
  • Befähigung des Kindes /Jugendlichen, zukünftige Probleme mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen

Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigten im Umgang mit dem Kind/ Jugendlichen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen, die Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf einen sechs bis 24 Monate angesetzt und soll den Fokus auf die Ressourcen des sozialen Umfeldes haben. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt werden entsprechend der Bedarfe Fachleistungsstunden festgesetzt, in denen die Familie Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft erhält.

SPFH kann z. B. eingesetzt werden bei:

  • Familien in / nach Trennungs- u. Scheidungssituationen
  • Psychische Erkrankung eines Elternteils
  • Suchtproblematik
  • Hinführung zu stationären Hilfen
  • Gewaltbereiten Kinder und Jugendlichen
  • Tod eines Elternteils
  • Schulabsentismus
  • Überforderungssituationen
  • Wirtschaftlichen Problemen
  • Vernachlässigungsproblematik

 

 

Aufgaben und Ziele von SPFH:

  • Hilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben
  • Erhaltung, Stabilisierung und Verbesserung der vorhandenen Ressourcenlage
  • Befähigung der Familie, zukünftige Hilfen in einer eigenständigen Form einzufordern

Befähigung der Familie, zukünftige Probleme mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen

Uns von Amando Sozialmanagement GbR ist es besonders wichtig, dass Menschen die Hilfe benötigen, auch Hilfe bekommen. Uns geht es um eine gute Versorgung von Menschen, die in Not sind. Deshalb bieten wir Krisengespräche zur Orientierung und Abklärung an.

UNSERE NOTRUFNUMMER ist die 01520-7234891.